Hallo, mit ist bei einem Arbeitnehmer die BAV aufgefallen.
Er hat einen BAV-Vertrag mit 140,00 € - hier werden 120,00 € Entgeltumwandlung und 20,00 € AG-Zuschuss abgerechnet.
Ist jetzt mit den 20,00 € Arbeitgeberzuschuss
die 15% Entgeltumwandlung abgegolten oder muss der Arbeitgeber diese zusätzlich bezahlen.
Ich habe bisher die 20,00 € auch als Arbeitgeberzuschuss gesehen - bin mir jetzt aber unsicher.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo @Falco-21 ,
seit wann läuft denn dieser Vertrag (120 € Entgeltumwandlung plus 20 € AGZuschuss)? Und wie sieht die Entgeltumwandlungsvereinbarung dazu aus? Wenn Sie diese beiden Verträge gelesen haben, wird ihre Frage ggf. bereits beantwortet ...
Sollten die 20 € Arbeitgeberzuschuss bereits vor dem Zeitpunkt, zu dem der verpflichtende AG-Zuschuss von 15% gesetzlich vorgeschrieben wurde, gezahlt worden sein, sollte eine Erklärung des Arbeitgebers vorliegen, innerhalb derer er darlegt, dass sein bisher freiwillig gewährter Arbeitgeberzuschuss in Höhe von X künftig anzurechnen ist auf den gesetzlich vorgeschriebenen AG-Zuschuss.
Viele Grüße und einen schönen Tag.