Hallo - ich habe eine Sonderzahlung für den Februar 2025 in Höhe von 10.933,89 € nachberechnet.
Auf der Gehaltsabrechnung ist ein KV Brutto von L = 5.377,00 € + Nachberechnung 1.910,66 €
RV Brutto von L= 5.377,00 € + Nachberechnung 11.008,89 €
AV Brutto von L= 5.377,00 € + Nachberechnung 11.008,89 €
PV Brutto von L= 5.377,00 € + Nachberechnung 1.910,66 €
ausgewiesen. Dies ist doch über der Bemessungsgrundlage - wie kann das sein?
Kann mir jemand helfen?
Die Einmalzahlungen wird aufs Jahr gerechnet . In den Monaten Januar bis April wurde die BBG sicher nicht ausgeschöpft. Somit wird logischerweise sozusagen aufgefüllt .
Rechnen sie das mal nach ob das hinkommt
Wenn eine Nachberechnung auf den Februar 2025 erfolgte, greift ggf. die März-Klausel, d. h. kann der Einmalbezug nicht im lfd. Kalenderjahr sv-rechtlich voll ausgeschöpft werden, wird für die SV-Beiträge nach 2024 zurück gegangen und dort der Sozialversicherung unterworfen.
Hier stellt sich die Frage, wieso jetzt eine Nachberechnung für Februar 2025 erfolgt und nicht normal die Sonderzahlung im Mai 2025 abgerechnet wird?
Im Februar 2025 wurden 6000,00 € ausbezahlt - das habe ich jetzt erfahren, daher die Nachberechnung im Februar 2025.