Hallo PV, damit die Beträge steuerlich dem Vorjahr zugeordnet werden, muss für die beiden Mitarbeiter das Entstehungsprinzip angewendet werden. Dies können Sie in den Personaldaten unter Steuer | Einmalbezüge/Sonstige Angaben/Versorg., Registerkarte Einmalbezüge/Sonstige Angaben im Feld Steuerliche Behandlung Nachberechnung Vorjahr erfassen. Nachberechnungen in das Vorjahr sind mit dem steuerlichen Entstehungsprinzip nur in den ersten 3 Januarwochen (Dreiwochenfrist) eines Jahrs zulässig. Weitere Informationen finden Sie im Dokument 1070821 Nachberechnung laufendes Jahr (NB) – Nachberechnung Vorjahr (NBVJ) . Ein Beispiel passend zu Ihrer Situation, für eine Einmalzahlung nach Austritt des Mitarbeiters, finden Sie im Dokument 5303235 Einmalbezug / sonstiger Bezug, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld (Beispiele für LODAS) .
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