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Umlageverfahren U1

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letzte Antwort am 17.01.2022 09:43:52 von Sabrina_Simmerlein
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Bastian_F
Einsteiger
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Hallo zusammen,

 

im Rahmen der U1-Prüfung für das kommende Jahr ist mir aufgefallen, dass meine Vorgängerin die Zahl der anrechenbaren MA des letzten Jahres offenbar falsch berechnet hat.

Sie kam auf 29, ich lande bei 33,75. Alle nicht mitzählbaren MA (GF, Schwerbehinderte, Azubis, EZ etc.) sind da schon nicht mit drin. Habs auch mehrmals nachgerechnet, mit und ohne Rechenhilfe der KKen.

 

Anfang kommenden Jahres steht eine Betriebsprüfung ins Haus. Sollte ich diese abwarten oder lieber sofort eine Korrektur rückwirkend ab Januar vornehmen?

 

Gibt es diesbezüglich eigentlich eine Toleranz? Zumal hier überwiegend MA unter 20 WS und teilweise nur ein paar Monate arbeiten, manchmal ändern sich zwischendurch auch die Stunden. Ist also nicht ganz leicht den Überblick zu behalten.

 

Hat LODAS nicht auch eine U1-Prüfhilfe? Sehe ich die nur nicht oder kostet die extra?

 

VG

Bastian

lohnhilfe
Meister
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Hallo,

 

es gibt die Auswertung Nr. 56 "Prüfhilfe U1". Die könnten Sie über den temporären Abruf holen. Ich weiß nicht, welchen Zeitraum Sie angeben müssen, am besten vorsichtshalber Januar bis Dezember. Dann können Sie gegebenenfalls noch rückwirkend für letztes Jahr korrigieren.

LG
VM
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Bastian_F
Einsteiger
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Danke. In den Standardauswertungen steht die 56 drin (mit Druck im RZ und Papier). Bin hier den Ordner mit den ausgedruckten Auswertungen durchgegangen, darin ist aber nur die 85 zu finden, keine 56.

Habe jetzt nochmal eine temporäre Auswertung angestoßen.

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pogo
Experte
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Die 56 wird regulär auch nur mit der Dezember Abrechnung erstellt.

Feststellung der U1 Pflicht: U1 Prüfhilfe

 

 

Bastian_F
Einsteiger
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Hallo zusammen und noch alles Gute für 2022,

 

nachdem ich festgestellt hatte, dass der AG seit Jahresbeginn nicht mehr U1-pflichtig war, hatte ich auf die hier genannte Empfehlung hin die Umlage vor der Abrechnung von 12/21 rückwirkend ab 01/21 geändert. Gab daraufhin natürlich viel Post von diversen KKen mit Rückforderungen von seitdem erhaltenen Erstattungen.

 

Für mich stellt sich jetzt lediglich noch die Frage, ob die zu viel entrichtete Umlage automatisch erstattet bzw. verrechnet wird, oder muss das bei jeder betroffenen KK aufwendig per Erstattungsantrag geschehen? Ich kenne und finde jedoch nur Anträge für zu viel entrichtete SV-Beiträge.

 

VG

Bastian

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DATEV-Mitarbeiter
Sabrina_Simmerlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Bastian,


durch die Korrektur der Stammdaten, wurden nicht nur die AAG-Anträge storniert, sondern auch die zu viel gezahlte Umlage auf dem jeweiligen Beitragsnachweis verrechnet.


Auf der Auswertung 35 DÜ-Beitragsnachweis ist dies ersichtlich.

Beste Grüße Sabrina Simmerlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 17.01.2022 09:43:52 von Sabrina_Simmerlein
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