Mitarbeiter sollten generell nicht über Fahrtenbuchmethode in der Lohnabrechnung auftauchen, stattdessen im Lohn 1%, in der ESt-Erklärung kann der MA dann die Werte zu seinen Gunsten korrigieren und die zu viel gezahlte Lohnsteuer korrigieren. Andernfalls liegt das Risiko eines fehlerhaften Fahrtenbuchs beim Arbeitgeber. Da Fahrtenbücher sehr fehleranfällig sind, macht dies keiner unserer Arbeitgeber - auch nicht der GmbH GS GF, da hätte ich ein Problem mit der Fremdüblichkeit und der hat kein Problem mit den SV-Beiträgen. Da die 1%-Methode quasi der Fallback ist, können sie im laufenden Jahr problemlos dahin wechseln, wie sie schon selber gesehen haben, kommen als Zeitpunkt des Wechsels nur Jahres- oder PKW-Wechsel infrage.
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