Hallo liebe Community,
ich rechne den April ab, ein AN ist am 22.04.22 zum 1. mal Vater geworden und hat mir entspr. Nachweis vorgelegt. Ich habe in der Kinderverwaltung das 1. Kind eingetragen.
Allerdings sehe ich bei der Probeabrechnung das der Zuschlag f. Kinderlose für April weiter berechnet wird.
Im SGB heißt es doch "Wird der Nachweis innerhalb von drei Monaten nach der Geburt des Kindes vorgelegt, gilt er mit Beginn des Monats der Geburt als erbracht"
Ich verstehe das so, das er ab April keinen Zuschlag mehr zahlt.
Verstehe ich da etwas falsch ?
ACH Jetzt habe ich es gemerkt !!!! Haken muss bei inderlosenzuschlag raus....
Hallo,
hier
müssen Sie den Haken ab 04/2022 setzen.
Viele Grüße
T. Reich
Ach genau.......
Danke 🙂
In dem Moment wo ich die Frage abgesendet habe, fiel mir ein das da irgendwo ein Haken war :-))