Hallo Community,
hier mal eine Frage wie ich mich verhalten soll. Diesen Fall hatte ich noch nicht.
Wir haben einen AN der befristet bis zum 14.05.22 eingestellt war. Seit 08.03.22 krank und ab 19.04.22 im Krankengeldbezug ist.
Ich weiß nicht ob derjenige sich schon beim Arbeitsamt gemeldet hat . (Wäre ja wichtig, da er ja weiß das es eine Befristung ist)
Ich habe jedenfalls keinerlei Info oder Anschreiben erhalten um eine Arbeitsbesch. auszufüllen.
Was tue ich bei der Lohnabrechnung für 05/22?
Den Haken bei elektr. Übermittlung der Arbeitsbesch. rausnehmen ? Den AN anrufen und fragen ?
Danke für eure Antworten
Wenn niemand eine Arbeitsbescheinigung verlangt, ist evtl. fraglich, ob man sie überhaupt grundlos übermitteln darf.
Ja das denke ich auch. Ich kann sowas im Nachgang ja auch noch erstellen .