Hallo m_brunzendorf, hallo Moonshine, zum Wegfall der Angaben zur Einmalbekanntgabevollmacht im Hauptformular ESt 1A ab VZ 2023 hat die Finanzverwaltung folgende Informationen gegeben: „Bereits mit den Entwürfen für den Veranlagungszeitraum 2020 war aus datenschutzrechtlichen Erwägungen vorgesehen gewesen, die Verwendung einer Einmalbekanntgabevollmacht einzustellen und die hierfür vorhandenen Abfragen vom Hauptvordruck ESt 1 A zu entfernen. Das Vorhaben wurde seinerzeit aufgrund der bestehenden Abhängigkeit von der Umsetzung der Vollmachtsdatenbank für Lohnsteuerhilfevereine und dem Einsatz des digitalen Verwaltungsaktes über ELSTER (DIVA) zurückgestellt. Da sich DIVA Stufe 2 (allgemeine elektronische Einwilligung) nunmehr im Einsatz befindet, kann die Abfrage zur Einmalbekanntgabevollmacht ab dem Veranlagungszeitraum 2023 entfallen. (...) Um auf die Möglichkeiten hinzuweisen, wie künftig der Empfang des Steuerbescheids gesteuert werden kann, wurden Erläuterungen in der Anleitung zum Hauptvordruck ESt 1 A unter dem Stichwort „Empfang des Steuerbescheids“ aufgenommen.“ In der amtlichen Anleitung zur Einkommensteuererklärung 2023 heißt es dazu im Abschnitt „Empfang Ihres Steuerbescheids“: „Ihr Steuerbescheid soll nicht Ihnen, sondern einer anderen Person zugesandt werden? Dann nutzen Sie bitte die Vollmachtsdatenbank (§ 80a der Abgabenordnung). Die Verwaltung Ihrer Vollmachten ist sowohl über Mein ELSTER (www.elster.de) als auch über Software anderer Anbieter möglich. Sofern Sie eine gesonderte Empfangsvollmacht zusammen mit Ihrer Steuererklärung in Papierform erteilen möchten, dann reichen Sie bitte eine formlose Anlage mit der Überschrift „Ergänzende Angaben zur Steuererklärung“ ein und tragen in Zeile 37 des Hauptvordrucks ESt 1 A eine „1“ ein.“ Mit freundlichen Grüßen Stephan Hirsch DATEV eG
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