Ich wollte mal interessehalber nachsehen, wie das ESt-Programm die Mobilitätsprämie berechnet.
Und?
Es erfolgt keine Berechnung, das ist nicht schön ...
Ich glaube zwar nicht, dass es bei uns viele Fälle dafür geben wird, weil der Aufwand für die Berechnung des zvE im Verhältnis zur Höhe der Mobilitätsprämie zu hoch ist, trotzdem muss DATEV das zumindest berechnen.
Es wäre schön, wenn die DATEV hier einmal eine kurze Info geben kann. Danke.
Moin,
auch ich gehe davon aus, normalerweise kaum eine Mobilitätsprämie berechnen zu dürfen/müssen, aber dass DATEV jetzt nicht mal mehr ESt vollständig berechnen können will, ist doch schon bedenklich.
Kopfschüttelnd grüßt
WF
Meine Frau bestätigt gerade. Auf Seminar wurde gesagt DATEV kann es nicht. War auf nem LSWB Seminar...
Na das sind gute Vorboten.
Hallo Community,
es ist richtig, der Antrag auf Mobilitätsprämie kann in der aktuellen Programmversion erfasst, gedruckt und elektronisch übermittelt werden.
Es erfolgt allerdings - wie unmittelbar in der Erfassungsmaske zur Anlage Mobilitätsprämie erwähnt – aktuell keine Berechnung der Mobilitätsprämie.
Für die Entwicklung der Programmversion von VZ 2021 hatten andere Sachverhalte eine höhere Priorität – z. B. die zeitnahe elektronische Datenübermittlung möglichst aller ESt-Erklärungen. Es wird zweifellos Mobilitätsprämien-Fälle in den Kanzleien geben, aber – wie oben von Thomas Günther und grandfunck
erwähnt – es werden eher nicht zu viele Fälle sein. Das wurde uns auch in Gesprächen mit Vertretern des Berufsstands zurück gespiegelt.
Wenn eine Realisierung im Programm DATEV Einkommensteuer erfolgt, müsste diese für alle Szenarien und mit aller Konsequenz erfolgen.
Dies ist mit einem hohen Aufwand verbunden, dessen Einsatz wir an anderen Stellen für sinnvoller erachten.
Gerne prüfen wir aber die Möglichkeit, die Berechnung der Mobilitätsprämie im Rahmen einer Excel-Datei anzubieten – ggf. verfügbar über das DATEV Hilfe-Center.
Hallo Herr Worch,
zumindest für Arbeitnehmer sollte ein separates Berechnungsblatt im ESt-Programm programmiert werden.
Wenn Sie bei Google suchen bzw. den BMF nehmen, ist die Berechnung nicht schwer:
- km Wohnung-Arbeit ab dem 21. km (wird in der Anl. N berechnet)
- dieser Wert verglichen, wie weit er mit den übrigen WK die 1.000 EUR übersteigt, ggf. Kürzung
- Differenz Grundfreibetrag und zvE verglichen mit dem Wert lt. vorigem Anstrich
- Ergebnis x 14%
M.E. können Sie hier auch statt eines Excel-Tools das Berechnungsblatt im Programm programmieren.
DATEV ist m.E. der Marktführer für StB-Software und sollte diese einfache Berechnung mit ausweisen.
Gerne prüfen wir aber die Möglichkeit, die Berechnung der Mobilitätsprämie im Rahmen einer Excel-Datei anzubieten – ggf. verfügbar über das DATEV Hilfe-Center.
@Alexander_Worch Danke für Ihre Erklärungen.
Was kann man denn in Excel einfacher darstellen als in einer ordentlichen Datenbankstruktur? Wenn man das in Excel mittels Makro darstellen kann, kann man das auch im ESt Programm. 🤔
Es sind nicht besonders viele Fälle in den Kanzleien. Aber gerade für diese Einkommensgruppe ist es interessant ob es 100 oder 300 Euro sind.
Jemand der sechsstellig auf Lohnsteuerkarte verdient bekommt ein exaktes Ergebnis wobei ihn Differenzen im niedrigen dreistelligen Bereich kaum jucken würden.
Vielleicht strebt DATEV an, den Leistungsumfang von Einkommensteuer langfristig an Klartax anzupassen.
Moin Herr Worch,
auch wenn wenig Fälle zu erwarten sind, finde ich es mehr als peinlich für die DATEV, diese Berechnung nicht im Programm unterzubringen. Gerade weil es um Fälle mit geringer Wertigkeit geht, ist es erforderlich, die Arbeiten in einem Durchgang, d. h. mit einem Programm durchführen zu können. Ohne Systembruch ist doch ansonsten auch eine gern von der DATEV gewählte Formulierung.
Als Genosse fordere ich einfach komplette Programme für das Alltagsgeschäft! Der Verweis auf eine möglicherweise irgendwann einmal kommende Excel-Lösung ist nicht ausreichend, lieber würde ich hie lesen: Wir arbeiten an einem SR hierzu, das kommt dann voraussichtlich Ende Februar (oder März). Die anderen Prioritäten sollten abgebaut sein,.
Trotz allem ein schönes Wochenende wünscht
WF
Hallo Community,
es gibt gute Neuigkeiten:
Das Programm DATEV Einkommensteuer wird um die Berechnung der Mobilitätsprämie ergänzt.
Nach Auslieferung der nächsten Programmversion im März 2022 mit der Vervollständigung der elektronischen Datenübermittlung insb. von Feststellungserklärungen wird in der folgenden Version – voraussichtlich Ende April bzw. im Mai 2022 – die Berechnung und die Berücksichtigung der Mobilitätsprämie im Rahmen der bekannten Berechnungslisten erkennbar sein.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Worch
Vielen Dank, Herr Worch,
"endlich" mal wieder positive Nachrichten von der DATEV.
Gern weiter so.
MfG
WF
Hallo Herr Worch,
das sind doch mal sehr gute Neuigkeiten.
Was mir bei den letzten Erklärungen wieder einmal aufgefallen ist:
Auf den Elsterausdrucken der EÜR (sowohl bei der ESt-Erklärung als auch bei der Feststellungserklärung) steht immer noch quer über die Seiten, dass diese Ausdrucke nicht für das Finanzamt bestimmt sind. Dieser Hinweis ist in heutigen Zeiten doch wohl überholt und mittlerweile eher verwirrend als hilfreich. Bitte geben Sie doch an die Entwicklung weiter, dass dieser bitte entfernt werden sollte.
Vielen Dank.
Viele Grüße aus dem Norden,
bfit
Der Hinweis kommt meines Wissens vom Elster-Modul, also von der Finanzverwaltung, und nicht von der DATEV.
Das heißt, DATEV schafft es nicht (mal) mehr die gesetzlichen Anforderungen so umzusetzen, dass wir Anwender damit möglich wenig Aufwand haben bzw. ist das nicht mehr in jedem Fall der Fall? Ich glaube ja, unsere deutschen tollen Gesetze §§§ und Ideen bringen uns noch zu Fall. Fragt sich nur: wann.
@Alexander_Worch schrieb:
Gerne prüfen wir aber die Möglichkeit, die Berechnung der Mobilitätsprämie im Rahmen einer Excel-Datei anzubieten
Excel und Makros sind so verwachsen mit DATEV wie Manuel 👨 habe ich das Gefühl. Zumal Makros in Excel Tabellen selbst mit digitaler Signatur so technisch 199x sind und man die auch super mobil ausfüllen könnte, wenn man denn wollte. Und es nach @guenther nicht so schwer zu sein scheint, dass man gleich eine online oder next Version draus machen kann, die 10x besser mit HTML5 in jedem Browser erfolgt?!
Naja. Da muss sich am Mindset noch einiges ändern 😇. Viel Erfolg allen bei der Berechnung 💪.
Vielleicht verstehe ich das falsch, aber das heißt für mich
Das Programm DATEV Einkommensteuer wird um die Berechnung der Mobilitätsprämie ergänzt.
das es doch direkt im Programm umgesetzt wird, oder?! 🤔
@t_r_: Ja, hatte erst später den ganzen Thread gelesen 😇. Aber selbst dann hat DATEV gezögert und nicht gesagt: Moment, werden wir umsetzen, sondern hat es Haus-intern abgewogen: Aufwand vs. Nutzen. Fragt sich dann: Ist der Aufwand zu hoch, weil der Programmcode nicht aus 2022 stammt und man damit an einem Programm etwas ändern muss, wo niemand mehr so genau weiß, ob es auf Fehler läuft, sodass man sich nur noch auf die wirklich dringenden Fälle stürzt?
Deshalb hatte ich ja allen viel Erfolg bei der Berechnung im Programm gewünscht 😉.