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ESt: Hinweis zu Empfangsbevollmächtigtem und Abgleich VDB

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letzte Antwort am 11.10.2023 11:29:11 von Stephan_Hirsch
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Gelöschter Nutzer
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Hallo Datev,

 

leider kommt diese Hinweismeldung

 

StB__0-1696417116198.png

 

unabhängig davon, ob eine Vollmacht in der VDB hinterlegt ist oder nicht. Warum erscheint die Meldung nicht nur dann, wenn tatsächlich ein Vollmacht hinterlegt ist? (ist auch ohne langdauernde Anschaltung z.B. in der Mandantenübersicht im Arbeitsplatz erkennbar).

Wie stellen sich die Datev die empfohlene Kontrolle denn vor?

DATEV-Mitarbeiter
Alexander_Worch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Guten Tag,

 

dieser Hinweis ist beim Wechsel von DIVA I auf DIVA II entstanden. Eine zielgerichtetere Hinweisausgabe war leider nicht möglich, da genauere Informationen aus der VDB heraus nicht abrufbar sind.

Die gute Nachricht ist, dass dieser Hinweis ab dem Veranlagungszeitraum 2023 wieder entfällt durch den Wegfall der Angaben zum Empfangsbevollmächtigten. 

 

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Worch

Mit freundlichem Gruß Alexander Worch
Product Owner im Bereich ESt & Feststellungen | DATEV eG
m_brunzendorf
Meister
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@Alexander_Worch  schrieb:

Die gute Nachricht ist, dass dieser Hinweis ab dem Veranlagungszeitraum 2023 wieder entfällt durch den Wegfall der Angaben zum Empfangsbevollmächtigten. 

Das kann man jetzt so oder so sehen.

 

Haben Sie vielleicht eine Grundlage für mich für den Wegfall der Angaben zum Empfangsbevollmächtigten?

„Rette die Cheerleaderin, rette die Welt!“
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Moonshine
Erfahrener
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Man hinterlegt in der Vollmachtsdatenbank die Vollmacht und auch den digitalen Abruf. Wenn man jetzt beide Haken in der Erklärung setzt, kommt ein Papierbescheid. Ich empfinde den Weg auch so unglücklich, weil ich keine richtige Gewissheit habe, dass der Bescheid zu uns kommt. So konnte man sicher gehen. Es wäre schöner wenn man in der Erklärung ein Haken setzen könnte. Vollmacht liegt vor und vielleicht noch Vollmacht und digitale Bekanntgabe ist hinterlegt.

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DATEV-Mitarbeiter
Stephan_Hirsch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo m_brunzendorf, hallo Moonshine,

 

zum Wegfall der Angaben zur Einmalbekanntgabevollmacht im Hauptformular ESt 1A ab VZ 2023 hat die Finanzverwaltung folgende Informationen gegeben:

 

„Bereits mit den Entwürfen für den Veranlagungszeitraum 2020 war aus datenschutzrechtlichen Erwägungen vorgesehen gewesen, die Verwendung einer Einmalbekanntgabevollmacht einzustellen und die hierfür vorhandenen Abfragen vom Hauptvordruck ESt 1 A zu entfernen. Das Vorhaben wurde seinerzeit aufgrund der bestehenden Abhängigkeit von der Umsetzung der Vollmachtsdatenbank für Lohnsteuerhilfevereine und dem Einsatz des digitalen Verwaltungsaktes über ELSTER (DIVA) zurückgestellt. Da sich DIVA Stufe 2 (allgemeine elektronische Einwilligung) nunmehr im Einsatz befindet, kann die Abfrage zur Einmalbekanntgabevollmacht ab dem Veranlagungszeitraum 2023 entfallen.

(...)

Um auf die Möglichkeiten hinzuweisen, wie künftig der Empfang des Steuerbescheids gesteuert werden kann, wurden Erläuterungen in der Anleitung zum Hauptvordruck ESt 1 A unter dem Stichwort „Empfang des Steuerbescheids“ aufgenommen.“


In der amtlichen Anleitung zur Einkommensteuererklärung 2023 heißt es dazu im Abschnitt „Empfang Ihres Steuerbescheids“:

 

„Ihr Steuerbescheid soll nicht Ihnen, sondern einer anderen Person zugesandt werden?
Dann nutzen Sie bitte die Vollmachtsdatenbank (§ 80a der Abgabenordnung). Die Verwaltung Ihrer Vollmachten ist sowohl über Mein ELSTER (www.elster.de) als auch über Software anderer Anbieter möglich.
Sofern Sie eine gesonderte Empfangsvollmacht zusammen mit Ihrer Steuererklärung in Papierform erteilen möchten, dann reichen Sie bitte eine formlose Anlage mit der Überschrift „Ergänzende Angaben zur Steuererklärung“ ein und tragen in Zeile 37 des Hauptvordrucks ESt 1 A eine „1“ ein.“


Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG

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letzte Antwort am 11.10.2023 11:29:11 von Stephan_Hirsch
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