Naja, bevor ich überhaupt auf die Idee käme, die Meldung zu ändern, müsste erst einmal geklärt werden, was denn in dem Zeitraum 03.01.-31.01.2020 war und warum der Mitarbeiter kein Krankengeld mehr erhalten hat. Aussteuerung? Bezug Arbeitslosengeld? unbezahlte Fehlzeit? Hier können unterschiedliche Meldezeiträume und -gründe notwendig werden. Und wenn dann geklärt ist, was in der betroffenen Zeit und die Fehlzeit im Programm korrekt geändert wurde, wird die Meldung auch über das Programm geändert. sv.net sollte immer nur als "Notfallmaßnahme" angesehen werden bzw. für die Zeiträume genutzt werden, die über die DATEV-Programme nicht mehr änderbar sind (und ggf. für Sofortmeldungen). Alle Meldungen die das aktuelle Jahr und das Vorjahr betreffen, können -wenn alles richtig erfasst wird- auch über Lohn und Gehalt erstellt werden. Und wenn man Meldungen über sv.net korrigiert, sind die Daten nicht korrekt im Lohnkonto und den elektronisch archivierten Daten gespeichert. Dies mag aktuell so klingen, als würde dies schneller gehen. Bei der nächsten SV-Prüfung haben Sie dies als Problem bzw. Nachfrage aber wieder auf dem Tisch. Viele Grüße Uwe Lutz
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