Liebe Community,
ich habe eine Frage: Wir waren von April-Juli 2020 coronabedingt in Kurzarbeit. Die Ankündigung haben wir fristgerecht vorab von allen Mitarbeitern unterschreiben lassen.
Nun müssen wir leider erneut Kurzarbeit anmelden und ich möchte gerne wissen, ob wir dies nun erneut ankündigen bzw. von den Mitarbeitern unterzeichnen lassen müssen.
Lieben Gruß
Sabrina
Hallo Sabrina,
meines Erachtens muss das natürlich neu unterschrieben werden da es ja einen neuen Zeitraum betrifft. Ich habe es bei neuen Anträgen bisher immer so vereinbart, so ist man auf jedenfall auf der sicheren Seite.
LG
Merkblatt 8a der Arbeitsagentur unter 4.4
Kann grundsätzlich sowieso nicht schaden, sich das komplette Merkblatt mal durchzulesen 🙂
LG
Anne Koch
Ja neu einholen, die Genehmigung gilt immer nur für 3 Monate.
danach zwingend erneut den Antrag auf Genehmigung zum KUG zu stellen