Das liegt sehr wahrscheinlich an der Kürzungsformel für unbezahlten Ausfallzeiten. Mandantendaten->Monatslohn Ausgewählt ist vermutlich "individuelle regelmäßig monatliche Arbeitszeit". Sind 40 Stunden bei der Mitarbeiterin hinterlegt, wird mit 40h*13 Wochen/3 Monate = 173,33h die monatliche Sollarbeitszeit bestimmt. 84h sind davon nicht die Hälfte, also ist auch der Entgeltausfall nicht >= 50%. Generell gilt eh nur die Höhe des Entgeltausfalls bei der Bestimmung der 50% und nicht der stundenmäßige Arbeitsausfall. Wählt man Soll-Arbeitsstunden und hat die auch bei der Monatlichen Arbeitszeit in den Personaldaten hinterlegt, wird auch mit 84h die 50%-Grenze erreicht, sofern es nicht noch andere Zulagen gibt die das Ist-Brutto erhöhen. Danach klingt es aber nicht. Auf der Brutto-Soll-/Ist-Entgelt Auswertung müsste man erkennen können, warum 50% Entgeltausfall nicht erreicht werden.
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