Ich habe einen Arbeitnehmer, der von März bis August bei einem Arbeitgeber Kurzarbeitergeld bezogen hat. Zum 01.09.2020 hat er den Arbeitgeber gewechselt. Dieser Arbeitgeber hat im November nun auch Kurzarbeit angemeldet. Wie bekomme ich in Lodas die Anrechnung der Kurzarbeitermonate eingepflegt, da er ja nun im 7. Monat mit Kurzarbeit ist?
In LuG kann man unter "Vortragswerte" Registerkarte KuG Bezugsvormonate erfassen. In Lodas sollte es ein Äquivalent geben.
Das stimmt. Dort gibt es ähnliches.
Leider wird die Berechnung und Lohnabrechnung nicht verändert.
Wenn ich mich richtig erinnere, war es so:
- Mitarbeiter öffnen
- oben im Menü "Mitarbeiter" Vortragsmonate erstellen auswählen
- Bearbeitungsmonat auf August stellen
- Unter Personaldaten->Lohnkonto Ergebniswerte->Kurzarbeit bei Bezugsmonate die 6 eintragen
...
Beschreibung unter 3.4 hier:
DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 1008704
Ist es tatsächlich so, dass die Bezugsmonate arbeitgeberübergreifend gerechnet werden?
Wie weist man dies gegenüber der BA nach? Wie weist der AN dies über dem neuen AG nach?
Der neue Arbeitgeber muss sich als Nachweis die Lohnabrechnungen vorlegen lassen und zu seinen Unterlagen nehmen.
Beim Arbeitsamt ist angeblich jeder Arbeitnehmer einzeln registriert und hat dort so etwas wie eine "akte". Dort kann das abgeglichen werden. So die Aussagen der Agentur für Arbeit zu meinem Fall.
Danke. Das probier ich aus.
Ich hatte das nämlich im Oktober und November eingegeben und dann kam jeweils die Mitteilung, dass für abgerechnete Monate ich das nicht mehr eingeben kann.
Hallo,
ich habe eine generelle Frage und wäre für eine Hilfe dankbar.
Angenommen ein Arbeitnehmer erhält Anfang des Jahres Kurzarbeitergeld (2022) und wechselt im Laufe des Jahres den Arbeitgeber. Bei diesem gibt es keine Kurzarbeit.
Kann dieser Arbeitgeber dann einsehen, was der Arbeitnehmer beim alten Arbeitgeber verdient hat? Muss man dem neuen Arbeitgeber mitteilen, dass man die Monate zuvor beim alten Arbeitgeber Kurzarbeitergeld bezogen hat?
Vielen Dank im Vorfeld.
Hallo,
rechtlich können wir Sie nicht beraten. Bitte wenden Sie sich hierzu an die Agentur für Arbeit.