Hallo, ich habe eine generelle Frage und wäre für eine Hilfe dankbar. Angenommen ein Arbeitnehmer erhält Anfang des Jahres Kurzarbeitergeld (2022) und wechselt im Laufe des Jahres den Arbeitgeber. Bei diesem gibt es keine Kurzarbeit. Kann dieser Arbeitgeber dann einsehen, was der Arbeitnehmer beim alten Arbeitgeber verdient hat? Muss man dem neuen Arbeitgeber mitteilen, dass man die Monate zuvor beim alten Arbeitgeber Kurzarbeitergeld bezogen hat? Vielen Dank im Vorfeld.
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