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Vollarbeiterrichtwert -> Arbeitszeitangabe in PSD jetzt ein MUSS?

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letzte Antwort am 23.01.2021 15:21:37 von Verena_Heinlein
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pogo
Meister
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Im Fehlerprotokoll erscheint jetzt der Hinweis, dass wenn der Vollarbeiterrichtwert als Stundenermittlungsverfahren hinterlegt ist, die regelmäßige Arbeitszeit und abweichende regelmäßige Arbeitszeit in den Personalstammdaten eingetragen werden muss.

 

Macht man das (individuelle AZ reicht), ist die Warnung auch verschwunden.

Aber warum muss das sein, wenn die Arbeitszeit nicht von der in den Mandanteneinstellungen abweicht?

 

Muss man demnach immer bei allen Mitarbeitern die Arbeitszeit hinterlegen, auch wenn es keine individuelle Arbeitszeit gibt?

 

Oder ist es nur eine falsche Warnung?

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


die abweichenden Arbeitszeiten unter Personaldaten | Arbeitszeiten | Regelmäßige Arbeitszeit müssen für Mitarbeiter erfasst werden, die nicht vollzeitbeschäftigt sind.


Dies definieren Sie im Feld "Vertragsform" unter Personaldaten | Beschäftigung | Tätigkeit, Register Tätigkeitsschlüssel.


Hintergrund ist der, dass der Vollarbeiterrichtwert bei Teilzeitbeschäftigten immer auf die individuellen Stunden heruntergerechnet wird.


Diese und weitere Informationen finden Sie auch unter der Dokumentennummer 9225509.

 

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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traxx
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Die Warnung erscheint bei mir auch; trotz Vertragsform unbefristet Vollzeit im Tätigkeitsschlüssel.

 

Dann kann diese Warnung ignoriert werden?

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pogo
Meister
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@Vanessa_Mertel 

 

Ich war nicht genau genug in meiner Beschreibung.

 

Die Meldung kommt nur bei Mitarbeitern, die Vollzeit arbeiten (40h) und bei denen das auch entsprechend bei Vertragsform geschlüsselt ist.

Allerdings ist keine wöchentliche Stundenanzahl angegeben, da man die laut Beschreibung ja nur angeben muss, wenn sie von der betriebsüblichen wöchentlichen Arbeitszeit (40h) abweicht.

 

Daher die Frage, ob man jetzt immer eine individuelle Arbeitszeit angeben muss, auch wenn sie nicht von der betriebsüblichen abweicht.

traxx
Beginner
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Identisches Problem. Kann es sich um einen Programmfehler handeln?

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XYZ
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Ich hatte das Problem auch und habe zwischenzeitlich mit der Hotline telefoniert.

 

Die Meldung kann laut Aussage eines DATEV-Mitarbeiters ignoriert werden. Die Eingabe der Stunden ist nur bei Teilzeitbeschäftigten nötig.

 

Die Entwicklungsabteilung arbeitet wohl an einer Programmbereinigung.

 

Das ist mein aktueller Informationsstand. 

 

Ich hoffe ich konnte helfen.

traxx
Beginner
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Spitze, vielen Dank für die Info. 

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DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community, 


vielen Dank für Ihre Beiträge.

 

Die fehlerhafte Prüfung wurde am 20.01.2021 bereinigt. Die Fehlermeldung wird nun nicht mehr ausgegeben.

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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lbattke
Einsteiger
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doch, wird sie immer noch.

 

Regelmäßige Arbeitszeit in den Mandantendaten: 40 Stunden.

 

Regelmäßige Arbeitszeit Personalstammdaten (einige Arbeitnehmer): 45 Stunden.

Tätigkeitsschlüssel (auch hier): Vollzeit

 

Meldung kommt.

 

Doof.

 

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DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


seit der Bereinigung am 20.01.2021 darf die Fehlermeldung nicht mehr ausgegeben werden. Wenn die Fehlermeldung bei Ihnen noch immer kommt, müssen wir das prüfen. Bitte wenden Sie sich dazu über einen anderen Weg an uns.

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 23.01.2021 15:21:37 von Verena_Heinlein
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