Im Fehlerprotokoll erscheint jetzt der Hinweis, dass wenn der Vollarbeiterrichtwert als Stundenermittlungsverfahren hinterlegt ist, die regelmäßige Arbeitszeit und abweichende regelmäßige Arbeitszeit in den Personalstammdaten eingetragen werden muss.
Macht man das (individuelle AZ reicht), ist die Warnung auch verschwunden.
Aber warum muss das sein, wenn die Arbeitszeit nicht von der in den Mandanteneinstellungen abweicht?
Muss man demnach immer bei allen Mitarbeitern die Arbeitszeit hinterlegen, auch wenn es keine individuelle Arbeitszeit gibt?
Oder ist es nur eine falsche Warnung?