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Haushaltsscheck-Verfahren über 538

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letzte Antwort am 26.04.2024 10:39:18 von annaldm229
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annaldm229
Beginner
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Nachricht 1 von 4
100 Mal angesehen

Hallo,

 

ich habe folgendes Problem:

 

Ein Mandant von mir möchte eine Haushaltshilfe anmelden, die allerdings mehr als 538€ verdienen soll. 
Nach eigener Recherche ist dies auch möglich.

 

Allerdings bin ich mir sehr unsicher, ob und wie ich diese Haushaltshilfe anmelden muss. 

Ein Mitarbeiter von mir sagte, dass Haushaltshilfen bis 538€ nicht über einer Lohnabrechnung abgerechnet werden. Wie sieht dies allerdings bei Haushaltshilfen aus, die mehr als 538€ verdienen?

Gilt diese Regelungen auch bei meiner Haushaltshilfe?

Wie gehe ich da am Besten vor?

 

Vielleicht kann mir da einer weiter helfen 😞

 

MfG

pogo
Meister
Offline Online
Nachricht 2 von 4
89 Mal angesehen

Versicherungspflichtige Haushaltshilfen sind im Prinzip genauso abzurechnen wie normale Arbeitnehmer bei jedem anderen Arbeitgeber.

Der einzige wirkliche Unterschied ist die Unfallversicherung, die bei der Unfallkasse oder
der Gemeindeunfallversicherungsverband des Wohngebietes anzumelden ist.

 

Hier findest du eine Broschüre dazu:

https://www.kbs.de/DE/AngeboteFuerFirmen/VersicherungsrechtBeitraegeUndMeldungen/Downloads/downloads_node.html

m_brunzendorf
Fachmann
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Nachricht 3 von 4
84 Mal angesehen

Hallo.

 

Vielleicht hilft Ihnen diese Broschüre der Bundesknappschaft für nicht-Minijobber dazu weiter.

 

Viele Grüße

 

Edit: zu langsam 😓

annaldm229
Beginner
Offline Online
Nachricht 4 von 4
66 Mal angesehen

Herzlichen Dank für die schnelle Antwort! 🙂
Die Broschüre habe ich so im Internet gar nicht gefunden. Dies hat mir schon sehr viel weitergeholfen.

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letzte Antwort am 26.04.2024 10:39:18 von annaldm229
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