Das ist aber keine überzeugende Lösung des Problems. Der Haken wir ja in der Regel deshalb nicht gesetzt, weil die Eingangsrechnung eingezogen wird und deshalb kein Zahlungsauftrag erstellt werden darf. Gleichzeitig sollte ein in UO tatsächlich erfasstes Fälligkeitsdatum vorrangig nach Kanzlei-Rewe übermittelt werden. Wenn sich der Mandant (oder ich selbst bei der Kanzlei-Buchhaltung mit UO) über UO die Mühe macht, ein korrektes Fälligkeitsdatum einzutragen, warum muss dies dann in Kanzlei-Rewe nochmals von Hand bearbeitet werden, damit die OPOS-Liste stimmt? Wieso kann das Fälligkeitsdatum nicht ausnahmslos immer übermittelt werden (unabhängig vom Haken "Überweisung erstellen")? Ich kann hier keine Notwendigkeit erkennen, zumal die Überweisung ja über UO und nicht über Kanzlei-Rewe/Zahlungsverkehr erfolgt. Hat die DATEV dieses Problem erkannt? Gibt es bereits eine Lösung?
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