Hallo, mit den Monatsabschluss 12/16 werden die o.g. DEÜV-Meldungen für die ausgeschiedenen Mitarbeiter erstellt. Nun ist bei mir ein Mitarbeiter zu einem Zeitpunkt ausgeschieden, als die Krankenkasse noch gültig war. Nun wurden die Betriebsnummern zusammengelegt und die damals gültige Krankenkasse ist im Dezember 2016 nicht mehr gültig. Die Folge ist, dass mit dem Monatsabschluss 12/2016 keine DEÜV-Meldung mit Grund 92 erstellt wird, da die Krankenkasse in 12/2016 nicht mehr gültig ist. Hatte schon jemand das Problem und weiß hier schon eine Lösung? Funktioniert die Rücksetzung de Monatsabschlusses und Neuerstellung? Wird, wenn man die Krankenkasse ändert, mit der Januarabrechnung ein erneuter Versuch der Erstellung vorgenommen? An Datev, auch wenn es logisch ist, dass nur DEÜV-Meldungen an gültige Krankenkassen möglich sind, wäre ein Hinweis im Dok. 1012830 hilfreich, dass vor dem Monatsabschluss 12/2016 bei allen ausgeschiedenen Mitarbeitern eine Prüfung auf Aktualität der Krankenkasse notwendig ist, da sonst keine Meldung erfolgt. In der Regel ändert man bei ausgeschiedenen Mitarbeitern keine Daten mehr im Nachgang. Vielen Dank und viele Grüße T. Reich
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