Guten Morgen Frau Winkler, vielen Dank für diese Hinweise. Wird der Azubi nach bestandener Abschlußprüfung stillschweigend weiterbeschäftigt, so wird aufgrund "schlüssigen Handelns" automatisch ein Festangestelltenverhältnis begründet. Und da keine Probezeit und keine Befristung vereinbart ist, also ein unbefristetes!!! Lt. Antwort der IHK. Das ist mir durchaus bekannt. Aber da rettet den Mandanten doch keine neue Personalnummer, sondern nur vorher erstellte klare arbeitsvertragliche Regelungen. In der Regel entscheidet der Ausbildungsbetrieb ja nicht erst nach bestandener Prüfung, ob er den Auszubildenden übernimmt. Es sollte also vor der Prüfung ein entsprechendes Schriftstück geben, aus dem hervorgeht, ob und wie der Auszubildende bei bestandener Prüfung beschäftigt wird. Hier kann man dann bereits die Lohnbuchhaltung einbeziehen und alles ist gut. Wir können hier flankierend nur mit einem guten Fristenmanagement zur Seite stehen. Dazu kann z. Bsp. gehören, dass man den Mandanten frühzeitig über das Ende der Ausbildung informiert oder bereits Anfang eines Jahres fragt, wann voraussichtlich die Prüfungen sind. Das muss aber auch alles bezahlt werden... also immer an die Honorare denken. Aber die arbeitsrechtlichen Aspekte sind ja eigentlich Sache des Mandanten! Hier ist trotzdem Vorsicht geboten, ggf. haben wir als Steuerberater mindestens eine Hinweispflicht, dass hier rechtliche Beratung notwendig seien könnte. Wir haben es immer mal wieder, dass z.B. auch der Azubi am Ende seiner Ausbildung noch Urlaubstage stehen hat, die ich ihm ja auch nicht so einfach abgelten darf, wenn er nicht gerade nahtlos in einem anderen Betrieb weiter arbeitet. Hier muss noch mal einhaken, wieso nicht abgelten? In der Regel haben die meistens Azubis unserer Mandanten keine Urlaubstage mehr bei Ausbildungsende, da der Urlaub meistens zur Prüfungsvorbereitung verwendet wird oder die Azubis übernommen werden, aber ich würde den Urlaub sonst tatsächlich abgelten und nicht hinten dran hängen. Viele Grüße T. Reich
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