Habe etwas auf meine Anfrage gefunden. Ja, das Vorgehen ist für den Monat Mai 2026 korrekt und entspricht den aktuellen Anforderungen der Krankenkassen sowie den geänderten Vorschriften zur Fälligkeit und Schätzung. Da seit dem 1. Januar 2026 die Regeln für Säumniszuschläge verschärft wurden und Krankenkassen Beiträge früher einziehen, ist die Schätzung zwingend, wenn die Abrechnung noch nicht final ist. Hier sind die Hintergründe und die Lösung: Warum die Schätzung notwendig ist Keine Nullmeldungen: Die Aussage ist korrekt, dass viele Krankenkassen "Nullmeldungen" nicht mehr akzeptieren, wenn ein Beschäftigungsverhältnis neu beginnt oder aktiv ist. Stattdessen wird eine (Schätz-)Meldung erwartet. Fälligkeit Mai 2026: Der Beitragsnachweis für Mai muss am 22. Mai 2026, 0:00 Uhr (fünftletzter Bankarbeitstag) vorliegen. Ist der MA am 1. Mai eingestellt, ist die Lohnabrechnung meist noch nicht erstellt. Säumniszuschläge 2026: Krankenkassen sind nun verpflichtet, Säumniszuschläge zu erheben, wenn der Beitragsnachweis verspätet ist oder ein höheres Soll als die Schätzung aufweist. Lösung: Die Schätzung der SV-Beiträge übermittelt demnach vorläufige Werte für den neuen Mitarbeiter an die neue Krankenkasse, damit diese ihre Beiträge einziehen kann. [1, 2, 3] Das korrekte Vorgehen (Best Practice) Beitragsschätzung erstellen: Übermitteln Sie in Ihrer Lohnsoftware (z.B. DATEV LODAS/LuG) einen Schätz-Beitragsnachweis für Mai. Korrektur im Folgemonat: Bei der regulären Abrechnung im Juni werden die Beiträge für Mai (und Juni) dann endgültig abgerechnet. Die Software gleicht die Schätzung automatisch aus. Alternative: Die Abrechnung Mai so weit vorziehen, dass sie vor dem 22. Mai (0:00 Uhr) übermittelt wird, was in der Praxis oft schwierig ist. [1, 2, 3] Tipp: Wenn die Schätzung zu niedrig war, kann es auch Säumniszuschläge geben. Die Schätzung sollte daher realistisch sein.
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