Hallo wertes Team DATEV...
Bei einer Probeabrechnung kommt im Fehlerprotoll eine Warnung:
Zitat:
Name ..... Monat 06.2019.....Das Arbeitsentgelt überschreitet die Midijob-Genze. Bitte prüfen Sie die Schlüsselung für die Midijobregelung. Die Beiträge zur Sozialversicherung werden nach den allgemeinen Regelungen berechnet.
Frage: Der AN ist Baujahr 1962 und hat einen Festlohn von 1.580,- Brutto seit einigen Monaten.
Es betrifft eine Abteilung mit mehreren Arbeitnehmern, welche alle das gleiche Gehalt bekommen.
Warum erscheint bei dem einen diese Warnung!!!!
Ich habe jeden einzelnen Punkt in den Stammdaten geprüft, ob ich da versehentlich eine Änderung vorgenommen habe.
Es war nichts zu erkennen.
Es wäre schön, wenn mir vielleicht jemand einen Hinweis dazu geben könnte, warum diese Meldung erscheint.
Vielen Dank und LG Diana
Hallo, wenn bei dem AN unter SV, Gleitzone bis 06/2019 keine Häkchen gesetzt sind, würde ich die Mandantenstammdaten aus dem Rechenzentrum holen. Natürlich nur, wenn im laufenden Monat nichts geändert wurde.
Ansonsten abrechnen, denn die Abrechnung ist in Ordnung, und danach die Stammdaten holen zum Abgleich.
Manchmal weichen die Daten am PC und im RZ aus unerklärlichen Gründen von einander ab.
VG
Hallo Frau Korn, vielen Dank für ihre Antwort.
ich werde es mal ausprobieren und mitteilen, ob es funktioniert hat.
Wie gesagt, kann ich es mir einfach nicht vorstellen, warum bei nur einen AN eine Meldung zur Midijobregelung erhält.
VG Diana