Hallo,
wir haben ein Schreiben von BG erhalten, dass der digitale Lohnnachweis mit Sondertatbestand noch nicht gemeldet wurde.
Das ist auch korrekt.
Frage: Wenn ich jetzt für 10.2022 eine Wiederabrechnung starte, hat das irgendwelche Auswirkungen auf die bereits abgemeldeten Mitarbeiter bzw. bei der Lohnsteuer und Krankenkassen.
Bekommen die dann alle nochmal eine Meldung und ziehen Beiträge ein oder sowas?
Danke für eure Antwort.
Hallo,
eine Datenübermittlung an die Institute findet nur dann erneut statt, wenn sich aufgrund der Wiederabrechnung eine neue Wertänderung ergibt.