Hallo....
Ich habe hier einen Arbeitnehmer November1958 geboren, der nun eine Rente ab 01.12.2023 beantragt hat.
Die gesonderte Meldung wurde per DATEV automatisch bis 11.2023 erstellt und versendet.
Muss ich nun eigentlich rückwirkend für 12.2023 bereits die PSG 119 und BGRS 3321 verschlüsseln
oder erst wenn die Rente genehmigt ist.
Danke und VG
Da die Regelaltersgrenze für die Jahrgänge 1958 bei 66 Jahren liegt, also erst mit 12/2024 eintritt, kann 3321 gar nicht stimmen. Es bleibt RV + AV-Pflicht bis 11/2024, also 3111. Ich würde aber auf den Bescheid warten.
Sie haben völlig Recht, ich habe es auch gerade gesehen.
Da ist es völlig korrekt mit 3111 und 119. Das erleichtert mir auch die Anfrage zu der RV-Verzichtserklärung, die ja hiermit entfällt.
Ich werde abwarten und dann muss (falls der Rentenantrag bestätigt wurde) der BGRS und die PSG ab 12.2023 geändert werden.
Kurz mal drüber gesprochen und schon ist man wieder schlauer 😃.
Vielen Dank