Vor allem erhöhen Sie ja nur den zu zahlenden Durchschnitt für die Urlaubstage, wenn Sie die fehlenden Prozente nachzahlen. Der Arbeitgeber muss ja nicht unbedingt den Durchschnitt zahlen. Er kann statt dessen auch Ausgleichsfreizeit genehmigen, also mehr Urlaub. Bei 25% Zuschlag wären das also z. B. je 4 Tage Nachtarbeit ein Tag frei. Ist dem Arbeitgeber ja vielleicht lieber (Achtung: Ironie!) Es ist eine gesetzlich vorgeschriebene Zahlung. Weisen Sie Ihren Mandanten darauf hin, und wenn er Ihnen dann mitteilt, dass er trotz drohender Nachverbeitragung nicht zahlen will, dann gehört diese Mitteilung in den Ordner, damit es später nicht heißt "ich wusste das nicht, das hätten Sie mir sagen müssen".
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