Hallo, persönliche Einschätzung: Im MiLoG heißt es "gilt für alle Arbeitnehmer" (keine Unterscheidung nach Lohnsteuer-/SV-Recht). Sie ist nicht sozialversicherungspflichtig und gilt sozialversicherungsrechtlich auch nicht als Arbeitnehmer, es würde beitragsrechtlich keinen Unterschied machen, wenn sie mehr Entgelt bekäme. Lohnsteuerlich gilt sie als Arbeitnehmer, es wird Lohnsteuer berechnet (ggf. in Höhe 0,- ). Ein höheres Entgelt würde zwar ggf. in höherer Steuer münden, andererseits würde ja ein etwaiges nicht-Abschöpfen des Gewinns der GmbH über den Lohn sich statt dessen in der Besteuerung der GmbH auswirken. Außerdem darf sie sich als GF ja auch nicht mehr Gehalt zuwenden, als der GmbH finanziell zuzumuten ist. Insgesamt würde ich sagen: nein, ist nicht zu zahlen. LG VM
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