Hallo, wenn der Mitarbeiter im Fremdsystem nicht mit einem Austrittsdatum abgemeldet wurde, erfassen Sie in Lohn und Gehalt mit dem ursprüglichen Eintrittsdatum die monatlichen Lohnkontovortragswerte. Wenn z. B. im Monat 03/2026 eine Einmalzahlung abgerechnet wird, gewährleistet die Erfassung der Lohnkontovortragswerte eine korrekte Abrechnung unter Anwendung der Märzklausel. Wenn der Mitarbeiter im Fremdsystem zum 28.02.2026 abgemeldet und in Lohn und Gehalt zum 01.03.2026 neu eintritt, erfassen Sie die kumulierten Vorbeschäftigungswerte. Wenn der Mitarbeiter vor dem 01.04.2025 bei einem anderen Unternehmen beschäftigt war, sind keine Vorbeschäftigungswerte zu erfassen. Weitere Informationen finden Sie in den folgenden Hilfe-Dokumenten: Märzklausel bei Umstieg auf Lohn und Gehalt anwenden Märzklausel Lohnkonto (Arbeitsbereich) Vorbeschäftigungswerte erfassen
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