Hallo Community,
ich habe einen Pensionär (Geburtsjahr 1950), der privat versichert ist bei der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten.
Unser Mandant möchte ihn mit 40 Stunden als Nebenarbeitgeber einstellen. Eine Rückmeldung von ELStAM habe ich bereits erhalten: Steuerklasse 6, Nebenarbeitgeber.
Nun stellt sich mir die Frage, unter welchem Personengruppenschlüssel und Beitragsgruppenschlüssel der Mitarbeiter abgerechnet werden muss.
Außerdem: Müssen Zuschüsse zur privaten Krankenversicherung gezahlt werden oder nicht?
Vielen Dank!
Hallo,
bitte beachten Sie die Informationen aus dem Dokument Altersrentner / Rentner abrechnen - Beispiele für Lohn und Gehalt, u. a. unter 4.2.1 Privatversicherter Altersvollrentner.