Hallo zusammen, ich hätte gerne eure Einschätzung zu folgendem Sachverhalt: Ein Mandant veräußert sein Geschäft zum 31.01.2026, die Mitarbeiter werden vom Erwerber übernommen. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wie die Arbeitnehmer nach § 613a BGB korrekt zu behandeln sind. Nach erster Überlegung würden die Arbeitsverhältnisse beim bisherigen Arbeitgeber zum 31.01.2026 enden. Entsprechend würden die Mitarbeiter vollständig abgemeldet werden (SV-Abmeldung, Erstellung der Lohnsteuerbescheinigungen, Abmeldung bei der BG etc.). Beim Erwerber würde dann jeweils ein neues Arbeitsverhältnis beginnen. Es besteht jedoch Unsicherheit, ob hier tatsächlich Ab- und Neuanmeldungen vorzunehmen sind oder ob aufgrund eines Betriebsübergangs nach § 613a BGB die Arbeitsverhältnisse unverändert fortbestehen und somit keine Abmeldungen erforderlich sind. Über eure Erfahrungen oder Hinweise zur lohn- und sozialversicherungsrechtlich korrekten Vorgehensweise würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank vorab für eure Unterstützung
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