Hallo zusammen,
ich wollte eine lohnabrechnung für 2/2026 komplett stornieren (ein- und austritt in 02/2026). der MA war in 2025 bereits als minijobber tätig (ein- und austritt in 2025).
Ich habe den monatsabschluss zurückgesetzt u. die lohnabrechnung storniert., sowie den MA vom Elstam-verfahren abgemeldet, deüv meldung und sofortmeldung storniert und von dabpv-verfahren abgemeldet.
Bei Lohnst-Bescheinigung wurde keine Lohnst-bescheinigung ab 2/2026 eingestellt, um die Lohnst-bescheinigung zu stornieren.
Bei der neuen probeabrechnung 2/2026 kommen diese meldungen:
Es wird eine 'Abmeldung wegen Ende der Beschäftigung' (Abgabegrund 30) zum XX.XX.2025 storniert.
Es wird eine 'Anmeldung wegen Beginn einer Beschäftigung' (Abgabegrund 10) zum YY.YY.2025
storniert.
Es wurde eine Lohnsteuerbescheinigung für den Zeitraum YY.YY.2026 bis ZZ.ZZ.2026 storniert.
Diese Meldungen für 2025 sind m.E. nicht richtig, kann mir jemand weiterhelfen?
Besten Dank
Hallo,
damit die DEÜV-Meldungen GdA 10 und 30 zum TT.MM.2025 nicht storniert werden, muss der ursprüngliche Beschäftigungszeitraum aus 2025 erfasst bleiben.
Gerne prüfen wir mit Ihnen gemeinsam die erforderlichen Eingaben. Wenden Sie sich dazu bitte über einen anderen Servicekanal an uns.
Hallo Nina_Schöneweis, ich habe storniert nach DOK 1003248 mit:
Auf Mitarbeiterebene Stammdaten | Beschäftigung | Tätigkeit, Registerkarte DEÜV-Meldung / Kammerberechnung wählen.
In der Gruppe Allgemeine Angaben für Meldungen nach der DEÜV das Kontrollkästchen Anmeldung stornieren aktivieren.
Im Menü: Abrechnung | DEÜV-Meldung wählen. In der nachfolgenden Hinweismeldung LN16055 Schaltfläche Ja klicken.
Um die Stornomeldung der DEÜV an das DATEV-Rechenzentrum zu übermitteln: Auf Mandantenebene im Menü Mandant | Daten senden wählen.
Das man hier wieder was rausnehmen muss bei einer Vorbeschäftigung steht nirgendwo. Nach langem Suchen habe ich es gefunden.
Könnt ihr bitte dieses Dokument um diesen Fall ergänzen, man sucht sich sonst fusselig.
LG