Hallo zusammen, ich wollte eine lohnabrechnung für 2/2026 komplett stornieren (ein- und austritt in 02/2026). der MA war in 2025 bereits als minijobber tätig (ein- und austritt in 2025). Ich habe den monatsabschluss zurückgesetzt u. die lohnabrechnung storniert., sowie den MA vom Elstam-verfahren abgemeldet, deüv meldung und sofortmeldung storniert und von dabpv-verfahren abgemeldet. Bei Lohnst-Bescheinigung wurde keine Lohnst-bescheinigung ab 2/2026 eingestellt, um die Lohnst-bescheinigung zu stornieren. Bei der neuen probeabrechnung 2/2026 kommen diese meldungen: Es wird eine 'Abmeldung wegen Ende der Beschäftigung' (Abgabegrund 30) zum XX.XX.2025 storniert. Es wird eine 'Anmeldung wegen Beginn einer Beschäftigung' (Abgabegrund 10) zum YY.YY.2025 storniert. Es wurde eine Lohnsteuerbescheinigung für den Zeitraum YY.YY.2026 bis ZZ.ZZ.2026 storniert. Diese Meldungen für 2025 sind m.E. nicht richtig, kann mir jemand weiterhelfen? Besten Dank
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