Hallo zusammen, das Bundesamt für Justiz eine eine Mandantin von mir mit einem Ordnungsgeld "beglückt", weil diese den Jahresabschluss nicht fristgerecht zur Hinterlegung übermittelt hat. So weit, so gut. Allerdings kommt das BfJ mit Bescheid vom 7. März 2024 damit "um die Ecke", dass der JA 2020 erst (nach einer Androhungsverfügung) im Juni 2022 hinterlegt wurde: Ein weiterer Bescheid mit gleichem Datum betrifft die verspätete Übermittlung des JA 2021 der gleichen Mandantin, der ebenfalls erst nach mehr als 6 Wochen hinterlegt wurde. Meine Fragen hierzu: Hat noch jemand solche "Liebesbriefe" mit deutlicher Zeitverzögerung erhalten? Wie lange hat das BfJ Zeit, die Ordnungsgelder festzusetzen? Kommen da u. U. jetzt noch mehr von diesen Bescheiden? (Ich weiß, dass die Jahresabschlüsse formell zu spät übermittelt wurden und bitte darum, dass hier nicht thematisiert wird, dass ja rechtzeitig hätte übermittelt werden können...) Schöne Grüße G.
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