Der Ehemann hat Insolvenz beantragt. Das Finanzamt hat die Anträge auf Einzelveranlagung nicht akzeptiert und die Steuern von der Ehefrau verlangt.
Was kann man tun?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Guten Tag Sonne 1978,
möglicherweise ist hier der Ansatz beim Festsetzungsverfahren nicht zielführend, sondern eher der im Erhebungsverfahren (z. B. §§ 268 ff. AO)?
Konkreten Rat zu dem Einzelfall erhalten Sie bei einem/r Steuerberater/in Ihrer Wahl...
Sonnige Grüße
G. Noll