Hallo @Lumia , dieses Thema hatte mich Anfang des Jahres in einem ähnlich (aber nicht gleichartig) gelagerten Fall auch fast in den Wahnsinn getrieben... Uns hat das Hilfedokument 1070191 weitestgehend weitergeholfen. 1. Es gibt die Lohnart 267 Kapitalauszahlung. sons. Bezug und die Lohnart 264 Kapitalauszahlung mjhrl. Aber auch die 261 Versorgungsbezug Einmalz. Welche ist richtig? Wir haben uns in unserem Fall für die Lohnart 273 entschieden, da der Versorgungsfreibetrag nicht zu gewähren war. 2. Wenn ich die Lohnart 267 nehme, erscheint bei Erstellung der Probeabrechnung ein Hinweis, dass "Angaben zur Kapitalisierung eines Versorgungsbezuges fehlen" und die Angaben "zwingend erforderlich sind für das Zahlstellenmeldeverfahren". Aber zu kapitalisieren ist ja nichts. Es ist lediglich eine einmalige Auszahlung der Altersvorsorge an den AN durch den AG statt durch die Versicherung.... Mit "Kapitalisierung" ist hier m. E. der 10-Jahres-Zeitraum gemeint. Wir haben das in LODAS so erfasst 2. Habe das Kontrollkästchen aktiviert, dass man Einmalzahlungen auch nach Austritt abrechnen kann, trotzdem kommt ein Hinweis, dass das Austrittsdatum kleiner ist, als das Abrechnungsdatum.....Die Abrechnung erstellt er trotzdem. Kann ich den Hinweis also ignorieren? Aus Transparenzgründen haben wir den Einmalbezug auf einer separaten Arbeitnehmernummer abgerechnet. HTH, G.
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