Liebe Community, der Jahreswechsel hält sowohl Sie als auch uns auf Trapp. Wir möchten Ihnen heute einen Überblick über die aktuelle Themen aus dem Lohn und Gehalt-Service informieren. (Für LODAS gibt es hierzu eine separate Information) Wir hoffen, dass wir Ihnen und uns damit diese brisante Zeit „erleichtern“ können und werden den Beitrag laufend aktualisieren. 1. Digitaler Lohnnachweis Service-Video: Unfallversicherung: Stammdaten mit Lohn und Gehalt abfragen AKTUALISIERUNG vom 25.01.2017: Mit dem Unfallversicherungsassistent in Lohn und Gehalt arbeiten Hinweis #LN21078 bei der Abrechnung 01/2017: LN21078: „Die Gefahrtarifstelle 'XXXX' (Bezeichnung: XXX'; Nummer 1) der Mitgliedschaft mit der Nummer 1 wurde durch den Stammdatendienst der DGUV geliefert. Der Gültigkeitszeitraum der Gefahrtarifstelle, der für die Abrechnung in 01/2017 verwendet wird, stammt nicht aus dem Stammdatendienst der DGUV.“ Dieser Hinweis wird ausgegeben, wenn unter Mandantendaten l Sozialversicherung l Mitgliedschaften, Register Gefahrtarifstellen ein „Wert aus Rückmeldung“ für 2016 vorliegt, der Stammdatenabruf jedoch für das Meldejahr 2017 noch nicht angestoßen oder zurückgemeldet wurde. Falls der Abruf für die Stammdaten für das Meldejahr 2017 noch nicht erfolgt ist, stoßen Sie diesen bitte über Abrechnung l Abruf Stammdaten Unfallversicherung… an. Nach erfolgter Rückmeldung für das Jahr 2017 wird der Hinweis nicht mehr ausgegeben. Fehlermeldung #LN21658 bei der Abfrage für die UV-Stammdaten für das Meldejahr 2017: LN21658: „Es konnte kein Datensatz Stammdatenabruf für die UV-Mitgliedschaft Nr. XXX für das Meldejahr XXX erstellt werden. Ursache: Der Stammdatenabruf ist nicht zulässig, wenn für ein Vorjahr ein Beitragsmaßstab ungleich 1-3 zurückgemeldet wurde.“ Diese Meldung wird ausgegeben, wenn in Ihrer letzten Rückmeldung für das Meldejahr 2016 ein Beitragsmaßstab größer 3 zurückgemeldet wurde. Dies können Sie unter Mandantendaten l Sozialversicherung l Unfallversicherung l Mitgliedschaften über den Button „Rückmeldedaten…“ einsehen. Liste über die Beitragsmaßstäbe der UV – anhand dessen berechnen die UV-Träger ihre Beiträge: 1 -Entgelt (der angezeigte Lohnnachweis wird auf Basis von Entgelten erwartet) 2 - Arbeitsstunden (der angezeigte Lohnnachweis wird auf Basis von Arbeitsstunden als Beitragsgrundlage erwartet) 3 - Versicherte (der angezeigte Lohnnachweis wird auf Basis der Versichertenanzahl als Beitragsgrundlage erwartet) 4 - Einwohnerzahlen (es wird kein Lohnnachweis erwartet) 5 - Privathaushalte (es wird kein Lohnnachweis erwartet) 6 - Sonstige Unternehmen ohne Meldepflicht (es wird kein Lohnnachweis erwartet) Jeder UV-Träger legt diesen fest und meldet diesen über den UV-Stammdatendienst an die Lohnprogramme. Eine Abfrage der UV-Stammdaten sowie die Abgabe des digitalen Lohnachweises ist somit nicht notwendig. Wechsel der UV-Mitgliedsnummer: Derzeit werden von einigen Berufsgenossenschaften neue Veranlagungsbescheide mit einer neuen Mitgliedsnummer zu ihrer bestehenden Mitgliedschaft versandt. Was beim Stammdatenabruf zu beachten ist, finden Sie im neuen Dokument 1071596 - Wechsel der UV-Mitgliedsnummer - Lohn und Gehalt. Info-Dokumente zum Thema: 1071596 - Wechsel der UV-Mitgliedsnummer - Lohn und Gehalt 1012830 - Meldeverfahren zur Unfallversicherung - Hintergrund 1021304 - Meldeverfahren zur Unfallversicherung - Anleitung für Lohn und Gehalt 5303208 - Meldeverfahren zur Unfallversicherung - Beispiele und Lösungen für Lohn und Gehalt 2. AAG: Fehlermeldung LN16216/LN09236 - Ablehnung der Datenübermittlung bei AAG Situation 1: Lohn und Gehalt 10.41: Sie rechnen Stundenlohnempfänger ab mit Version 10.41 und der Mandant ist U1-pflichtig. Für arbeitsunfähige Mitarbeiter soll ein Erstattungsantrag nach dem AAG für Arbeitsunfähigkeit erstellt werden. Sie erhalten folgende Fehlermeldung: LN16216 – EAAG: Handelt es sich um einen „Stundenlöhner“, dann ist als Ausfallzeit nur die Angabe von „Arbeitsstunden“ zulässig. Das Programm erstellt keinen Antrag. Situation 2: Lohn und Gehalt 10.4: Bei Abrechnung mit Version 10.4 wird ein Antrag erstellt und an die Krankenkassen versendet. Dieser wird mit folgender Meldung abgelehnt: LN09236 - AAG: Handelt derzeit es sich um einen „Stundenlöhner“, dann ist als Ausfallzeit nur die Angabe von „Arbeitsstunden“ zulässig. Aufgrund dieses Fehlers wurde der elektronische Erstattungsantrag von der Datenannahmestelle abgelehnt und nicht verarbeitet. Korrigieren Sie Ihre Angaben und wiederholen Sie die Abrechnung. Die Lösung zu diesem Sachverhalt finden Sie in folgendem Info-Dokument: 1046503 - LN16216/LN09236: Ablehnung der Datenübermittlung bei AAG 3. VWL: Fehlermeldung LN06423 und LN05913 – Verwendungszweck fehlt Seit der Version 10.41 wird die Fehlermeldung LN06423 "Sie haben keinen Verwendungszweck angegeben. Prüfen Sie Ihre Eingaben" bzgl. der SEPA-Überweisung zum VWL-Vertrag ausgegeben. Die Fehlermeldung bezieht sich auf alte VWL-Verträge - werden bei den Alt-Verträgen die Bankverbindungen gelöscht, wird die Meldung nicht mehr ausgegeben. Die Überweisung wird für aktuelle Verträge jedoch korrekt erstellt. Die Lösung zu diesem Sachverhalt finden Sie in folgendem Info-Dokument: 1046505 - LN06423 und LN05913 VWL im Verarbeitungsprotokoll von Lohn und Gehalt 4. Pfändbarkeit der Nachtzuschläge Gemäß dem BGH-Urteil vom 29.06.2016 (VII ZB 4/15) sind Nachtarbeitszuschläge unpfändbar, soweit sie den Rahmen des Üblichen nicht überschreiten. Dies ist der Fall, solange sie steuerfrei sind. Mit der Version 10.4 wird der steuerfreie Teil der Nachtzuschläge pfändungsfrei, der steuerpflichtige Anteil gemäß Schlüsselung der Lohnart gepfändet. TIPP: Die Ermittlung des pfändbaren Einkommens können Sie über das Berechnungsschema „Pfändung“ auf Mitarbeiterebene unter Auswertung l Berechnungsschemata… überprüfen. Den steuerfreien/-pflichtigen Anteil des Nachtzuschlages können Sie auch in der Mandantenauswertung „SFN-Zuschläge Mandant“ über Auswertungen l Mandantenauswertungen einsehen. Die Lösung zu diesem Sachverhalt finden Sie in folgendem Info-Dokument: 1070239 - Lohnpfändung: Vorgehen in Lohn und Gehalt Service-Samstage: Der Service Lohn und Gehalt ist am 21.01.2017 und 28.01.2017 in der Zeit von 08:00 bis 15:00 Uhr telefonisch für Sie erreichbar. Ein LOB an unsere Beitragschreiber: Vielen lieben Dank, dass Sie sich und uns besonders in dieser Zeit im PWS-Forum so gut unterstützen und weiterhelfen! Wir wissen dies sehr zu schätzen. Nur so, können wir den Jahreswechsel GEMEINSAM meistern. Vielen Dank auch für Ihre Geduld, wenn es an der ein oder anderen Stelle klemmt. Wir sind dankbar und stolz, dass sich unsere Community so gut entwickelt hat. Vielen Dank! Beste Grüße Ihr Community-Team Lohn und Gehalt Simone Druse, Daniela Eichler, Sabine Hauch und Michaela Riedel
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