Hallo Zusammen,
ich habe für einen Mitarbeiter eine Unterbrechnung im Monat 05/2018 wegen K6 (Krankheit ohne Entgeldfortzahlung) eingepflegt.
Die Meldung wird auch korrekt auf der Abrechnung angezeigt, allerdings wird mir bei der Probeabrechnung jetzt folgende Hinweise angezeigt.
Hinweis #LN05259
Für den Mitarbeiter liegen im Monat 05/2018 Fehlzeiten vor. Als Umrechnungsformel für
Teilmonate ist 'Betrag * zu bezahl. Arbeitstage / monatl. Arb-Tage' hinterlegt. Die zur
Teilmonatsberechnung benötigte Angabe der zu bezahlenden Arbeitszeiten in der
Kalendererfassung fehlt jedoch oder ist unvollständig.
» Prüfen Sie Ihre Eingaben.
Hinweis #LN17377
Für den Meldezeitraum vom 21.05.2018 bis zum 25.05.2018 wurde für den letzten
Entgeltabrechnungszeitraum 03/2018 aus dem automatisch ermittelten tatsächlichen
Bruttoentgelt incl. eines umgewandelten BAV-Beitrages in Höhe von xxx ohne Anwendung
der Gleitzone ein fiktives Nettoentgelt ermittelt.
Der Monat März wurde aber ohne irgendwelche Besonderheiten oder Unterbrechnungen abgerechnet.
Der Mitarbeiter ist ein Gehaltsempfänger.
Welche Eingaben soll ich nun prüfen?
Vielen Dank und viele Grüße
U.Wolf
Hallo Frau Wolf,
zum Hinweis LN05259: Sie haben z. B. unter Mandantendaten l Abrechnungsparameter die Formel "Betrag x zu bezahl. Arbeitstage / monatl. Arb-Tage" hinterlegt. Das Gehalt kann im Monat 05/2018 nur korrekt umgerechnet werden, wenn auch entsprechende Tage im Kalender hinterlegt sind. Bitte prüfen Sie, ob unter Bewegungsdaten l Kalender die Buchungen korrekt sind.
Ich vermute, dass der Mitarbeiter vom 01.05. - 20.05.2018 bereits krank war. So müssen hier entsprechende K-Buchungen vorliegen. Ist der Mitarbeiter ab dem 26.05.2018 wieder anwesend, so muss die Anwesenheit mit dem Ausfallschlüssel 1 gebucht werden. Ist er weiterhin krank, ist weiterhin K6 zu buchen. Der Monat muss komplett an den Arbeitstagen des Mitarbeiters mit Ausfallschlüsseln erfasst sein.
Nur so kann Lohn und Gehalt den Teilmonat bei dieser hinterlegten Umrechnungsformel richtig berechnen.
zum Hinweis LN17377: Vermutlich war der Monat 03/2018 der letzte Monat ohne Krankbuchungen. So ist dieser Monat als letzter Entgeltabrechnungszeitraum auf der EEL-Meldung zu bescheinigen. Wurde Gleitzone angewandt oder eine BAV abgerechnet, so ist ein fiktives Nettoentgelt zu ermitteln und dieses zu melden.
Hier auch der Auszug aus dem Dokument 1070347 - DÜ-Protokolle Entgeltersatzleistungen (EEL) - Erläuterungen (Lohn und Gehalt) Punkt 2.2. Arbeitsentgelt:
"Greift für den Mitarbeiter in diesem Monat die Gleitzonenberechnung, wird der Netto-Betrag jedoch ohne Beachtung der Gleitzonenbesonderheit errechnet.
Im Fall einer Umwandlung von laufendem SV-pflichtigem Entgelt im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge wird die Berechnung ohne die Entgeltumwandlung fiktiv vorgenommen."
Viele Grüße und ein schönes Wochenende,
Daniela Eichler
Personalwirtschaft
DATEV eG