Hallo Lohnspezis. Kann jemand den Weg (best practise) beschreiben, wie eine Beitragsmeldung aus Vorjahren (12/2019) korrigiert werden kann?
Stimmt es, dass Korrekturen nur im laufenden Beitrag vorgenommen werden müssen, wenn die ursprüngliche Meldung nicht storniert werden kann?
Können die entsprechenden Korrekturen in LuG manuell ergänzt werden?
Wenn es nur über SV-Net geht, wird dann die über SV-Net abgegebene Meldung (wenn nach der Meldung via LuG) als "letzte" Meldung von den KK akzeptiert, obwohl keine Storno-Meldung über LuG?
Hallo,
es ist richtig, dass Korrekturen/Nachberechnungen nur für das aktuelle Jahr und Vorjahr durchgeführt und übermittelt werden können.
Sollen Meldungen aus den Vorvorjahren und früher korrigiert werden, geht dies nur über svnet (Sozialversicherung) oder Elster (Steuer).
@community: Vielleicht hat hier jemand aber auch noch Tipps aus der Praxis?
Du musst natürlich auch eine Stornierung über sv-net erstellen. 🙂