Hallo Ursula, der Ausweis in Zeile 16 kann bei dieser Lohnart nicht unterdrückt werden - auch wenn Sie die Lohnart kopieren kann dieses Feld nicht verändert werden. In den Zeilen 22 bis 27 werden keine SV-Beträge bescheinigt, wenn es sich um folgende steuerfreie, jedoch sv-pflichtige Entgelte handelt: - nach dem DBA (Doppelbesteuerungsabkommen) - nach dem ATE (Auslandstätigkeitserlass) - bei BAV (betrieblicher Altersvorsorge: der Teil, der die Steuer- und SV-Freiheit von 4% der RV-BBG (Rentenversicherungs-Beitragsbemessungsgrenze) übersteigt, ist steuerfrei, aber SV-pflichtig. - bei SFN-Zuschlägen (Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge, wenn der Grundlohn zwischen 25,01 und 49,99 EUR liegt) - nach § 3 Nr. 56 EStG (nicht kapitalgedeckte betriebliche Altersvorsorge im Öffentlichen Dienst) => Zu den jeweiligen Sachverhalten gibt es spezielle Lohnarten im Programm, die dies automatisch berücksichtigen. Viele Grüße aus Nürnberg, Daniela Eichler Personalwirtschaft DATEV eG
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