Wie berechne ich die SV bei vorzeitiger Kündigung einer Direktversicherung?
Wie erfasse ich den Rückkaufswert in Lohn und Gehalt,
um die Einkünfte korrekt zu verbeitragen? Die gekündigte bAV ist ein
ALT-Vertrag (vor 2004 abgeschlossen).Es handelt sich also um einen Einmalbezug,
der sozialversicherungspflichtig ist im Sinne von § 14 SGB IV. Für den Rückkaufswert
müssen die AG- und AN-Beiträge zur Sozialversicherung bis zur BBG abgeführt
werden und dem Mitarbeiter mit der nächsten Gehaltsabrechnung berechnet werden.
Für die Lohnabrechnung in Lohn und Gehalt habe ich die
Lohnart 3850 gewählt. Die Summe des Rückkaufswertes wird zwar zur Berechnung
herangezogen, aber nicht für den Auszahlungsbetrag. Hier läuft der AN jetzt ins
Lohnminus, d.h. er müsste noch Geld mitbringen!?! Ist das so korrekt?
Weiß jemand eine bessere Lösung?
Hallo,
die von Ihnen verwendete Lohnart 3850 fließt nicht ins Gesamtbrutto, daher hat die Summe des Rückkaufswertes keine Auswirkung auf den Auszahlungsbetrag (analog z. B. der Lohnart 3000 "Direktversicherung AG-Leistung").
Soll die Lohnart steuerfrei, aber in der Sozialversicherung wie ein Einmalbezug abgerechnet werden, dann können Sie für den Betrag z. B. die Lohnart 3880 verwenden.
Viele Grüße aus Nürnberg,
Daniela Eichler
Personalwirtschaft
DATEV eG