Wie berechne ich die SV bei vorzeitiger Kündigung einer Direktversicherung? Wie erfasse ich den Rückkaufswert in Lohn und Gehalt, um die Einkünfte korrekt zu verbeitragen? Die gekündigte bAV ist ein ALT-Vertrag (vor 2004 abgeschlossen).Es handelt sich also um einen Einmalbezug, der sozialversicherungspflichtig ist im Sinne von § 14 SGB IV. Für den Rückkaufswert müssen die AG- und AN-Beiträge zur Sozialversicherung bis zur BBG abgeführt werden und dem Mitarbeiter mit der nächsten Gehaltsabrechnung berechnet werden. Für die Lohnabrechnung in Lohn und Gehalt habe ich die Lohnart 3850 gewählt. Die Summe des Rückkaufswertes wird zwar zur Berechnung herangezogen, aber nicht für den Auszahlungsbetrag. Hier läuft der AN jetzt ins Lohnminus, d.h. er müsste noch Geld mitbringen!?! Ist das so korrekt? Weiß jemand eine bessere Lösung?
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