Hallo, Sie haben einen Mandanten übernommen und bei Mitarbeitern Vortragswerte für die Durchschnittsberechnung erfasst. Nun können Sie den Wert für den Durchschnittslohn nicht nachvollziehen. Durch das Erfassen der Vortragswerte für den Durschnitt, werden diese Angaben von Lohn und Gehalt zur Berechnung des Durchschnittes zusätzlich berücksichtigt. Um die Berechnung des Durschnittes detaillierter nachvollziehen zu können, steht Ihnen bei jedem Mitarbeiter spätestens nach der Lohnabrechnung ein Berechnungsschema zur Verfügung. Dieses finden Sie auf Mitarbeiterebene in der Menüleiste unter Auswertungen | Durchschnitte. Hier wählen Sie den Durschnitt, welcher berechnet wird und geben den Auswertungszeitraum "von Monat" und "bis Monat" ein. In der Aufstellung sehen Sie, welche Lohnarten in den Durchschnitt fließen. Außerdem können Sie entnehmen, ob der Betrag und / oder die Stunden herangezogen werden. Änderungen für diese Schlüsselungen können Sie auf der Mandantenebene unter Mandantendaten | Anpassung Lohnarten | Lohnarten in der verwendeten Lohnart im Register "Durchschnitte" korrigieren. Der Alternativfaktor wird nur verwendet, wenn der Durchschnittsfaktor kleiner als der Alternativfaktor ist. Das heißt, ist der Durchschnittsfaktor (z. B. 10,00 € ) kleiner als der Alternativfaktor (z. B. Stundenlohn 1 12,00 € ) wird zur Berechnung des Durschnitts der Stundenlohn 1 herangezogen. Ihren Angaben nach hat der Mitarbeiter einen Stundenlohn von 10,00 EUR und der Durchschnittswert liegt bei 10,45 €. Da der Durchschnittsfaktor größer als der Alternativfaktor ist, wird zur Berechnung des Durchschnitts der Wert von 10,45 € verwendet. Liebe Grüße Lara Hien Personalwirtschaft DATEV eG
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