Hallo Frau Stuckenberg, sollen Einmalzahlungen in Monaten gezahlt werden, in denen der Mitarbeiter nicht mehr beschäftigt ist, setzen Sie bitte unter Personaldaten | Beschäftigung | Zeiträume den Haken im Kontrollkästchen „Einmalbezüge nach Austritt des Arbeitnehmers berechnen". Im Anschluss können Sie den Einmalbezug über Bewegungsdaten | Erfassungstabellen buchen. Soll bei der Steuerermittlung für den Einmalbezug ein kumulierter Restverdienst berücksichtigt werden, wählen Sie bitte Personaldaten | Steuer | Einmalbezüge/Sonstige Angaben/Versorg., Registerkarte Einmalbezüge/Sonstige Angaben und erfassen Sie dort den betroffenen Monat und den kumulierten Restverdienst. Grundsätzlich muss der Arbeitnehmer erneut zum Elstam-Verfahren angemeldet werden. Bitte klären Sie im Voraus, ob Sie ihn als Haupt-oder Nebenarbeitgeber anmelden sollen. Weitere Informationen finden Sie zudem im Info-Dokument 5303235 "Einmalbezug / sonstiger Bezug, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld (Beispiele für LODAS) Freundliche Grüße aus Nürnberg Vanessa Mertel Personalwirtschaft DATEV eG
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