Ein "Schreibschutz" ist leider etwas, was völlig an der Praxis vorbeiprogrammiert wurde. Was ist die Praxis? Ein aktueller Fall soll bearbeitet werden, und da möchte man auch speichern, egal, ob der Fall vorläufig oder beendet ist. Das gilt auch für die Gewerbesteuerberechnungen für Abweichler (GewSt vorab 2017 Termin???) Wenn der Fall an die Finanzbehörde übermittelt wurde, darf ein versehentliches Speichern einer Änderung nicht mehr erfolgen. (GewSt- Programm 2016 wurde zweckentfremdet, um den Fall 2017 per Programmverbindungen Rewe zu berechnen) Sollte es nachträgliche Erkenntnisse geben, (Fa oder Mandant), so müssen diese Erkenntnisse eingepflegt werden, um eine geänderte Erklärung abzugeben, oder um die Erklärung an den Bescheid anzupassen. Hier muß natürlich mit voller Absicht gespeichert werden. Mir Prüfung des letzten Bescheides ist der Fall normalerweise "abgeschlossen" und üblicherweise muß beim nochmaligen Öffnen des Programms nicht mehr gespeichert werden. (Hier kommt heute zu oft die Frage nach dem sinnfreien Speichern, wenn man z.B. einfach nur einen Blick in die Excel- Anlage war) Was sind nun die Wünsche? Ein aktueller Fall läßt sich ohne jeden Hinweis öffnen und beim Speichern gibt es keinerlei Meldungen. Ein übermittelter Fall läßt sich öffnen, mit dem Hinweis, daß die Übermittlung am <Datum> bereit erfolgt ist. Beim Versuch eines Speicherns kommt nochmals der Hinweis, daß man im Begriff ist, die an das FA übermittelten Werte unwiederbringlich zu überschreiben. Ein "abgeschlossener" Fall muß normal zu öffnen und zu editieren sein. (Proberechnung für das Folgejahr incl. Druck der Auswertungen) aber selbstverständlich darf das "abgeschlossene und festgeschriebene" Jahr nicht mehr überschrieben werden. Bitte dem Anwender jetzt trotzdem eine Möglichkeit geben, diese Alternativberechnung unter der korrekten Mandantennummer zu speichern. Gelöst könnte das mit einer Versionierung werden, wo beim Versuch, einen gesendeten oder abgeschlossenen Fall erneut zu speichern (nicht schon beim öffnen!!!) einfach eine neue Version gespeichert wird, die, (analog BiBer) auch separat über den DAP zu öffnen ist.
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