- die Zugferd- Rechnung ignoriert unseren Berichtskopf, der den Mandanten bekannt ist und den wollen wir nicht aufgeben. (!!! KO- Kriterium !!!) - Ob email- oder doch einmal Postversand - der Mandant fragt sich: "weshalb unterschiedliches Design?" - Ein persönliches Anschreiben sollte die Email beinhalten. Vielleicht eine Erläuterung zu einer Position, oder einfach nur Grüße an irgend jemanden. - Durch fehlende Ablage des Postausgangs sehe ich ein Dokumentations- und Archivierungsproblem (Läßt sich die Rechnungskopie nachträglich im normalen Format ausdrucken, wenn der Mandant aufgrund eines Fehlers die Email nicht bekommt bzw. nicht lesen kann, oder hat der Mandant dann eine auf Papier gedruckte E-Rechnung in seinem System?) - Datenschutz. (Die Rechnungen enthalten Daten, die wir einfach nicht in verkehrte Hände geben dürfen. Zu oft gab es wegen des Stammdatenabgleiches Fehler in der Adresse, die natürlich beim nochmaligen Sichten des Ausdruckes sofort erkannt wurden.) - Ich gehe einmal davon aus, daß die Rechnungen verschlüsselt übermittelt werden. oder??? - haben die betroffenen Mandanten wirklich die Fähigkeiten, diese elektronisch übermittelten Rechnungen den Vorschriften entsprechend zu behandeln? Ein einfaches Ausdrucken reicht ja nicht mehr. Sollte ein Mandant die Rechnung per Email benötigen, dann kann er jederzeit in Ergänzung zur Papierform die heutige PDF per email bekommen. Erst wenn das Thema "ersetzendes Scannen" angepackt wird, sehe ich eine Notwendigkeit für den elektronischen Rechnungsversand Neugierige Frage: Lassen sich die PDF vor dem Versenden nochmals anzeigen bzw. ausdrucken, damit man sie Korrekturlesen kann?
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