Wenn ich das Steuerbürger-Szenario lese, leuchten meine Augen vor Begeisterung. Irgendwie vermute ich, daß hiermit eine komplett neue Arbeitsteilung zwischen Mandanten und Steuerberater eingeläutet wird, so daß es einen zentralen online- Bestand gibt, wo der Mandant in Eigenschaft der "natürlichen Person" seine Einkommensteuer Erklärung vorbereitet. Gleichzeitig streut die Steuerkanzlei die Daten aus den Gewerbebetrieben mit ein (vielleicht sogar unterschiedliche Kanzleien, wenn es verschiedene Beteiligungen gibt). Dann kann der Mandant aus dem System heraus oder die Kanzlei nach bewährtem Schema die Erklärung fertig stellen und einreichen. Wir erreichen damit, daß sich die Kanzlei, die ihren Schwerpunkt auf dem Gewerbebetrieb legt, nicht jedes Jahr ewig den Kleinbelegen für die Steuererklärung nachtelefonieren muß, sondern der Mandant diese zeitnah (also heute die 2018-er Belege) im System erfassen wird. Interessant scheint mir zu sein, daß der Datenbestand nicht mehr an eine Kanzlei gebunden wird sondern daß der Datenbestand fest mit der natürlichen Person verknüpft wird. Wenn, - wie oben angedeutet - der Datentransfer perfekt läuft, dann wäre das wirklich ein großer Wurf. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, aus welchem Grunde die Nutzung von Unternehmen- online überhaupt fest mit einer Kanzlei verknüpft sein muß. Wie wäre es, wenn der Unternehmer Vertragspartner mit DATEV werden kann, und dann per Berechtigung einer Kanzlei nach seiner Wahl den Datenzugriff auf seine Daten gewährt? In Anbetracht, daß UO als System steht, wäre es doch eine Cash- Cow, dieses zu öffnen. Wenn hierfür eine Satzungsänderung notwendig sein sollte, muß das erwogen werden. Ärgerlich wäre es, wenn aufgrund dieser neuen Anforderung gleich weitere Änderungen durchgezogen werden, die keinerlei Bezug zu diesem neuen Fall haben.
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