Zur fachlichen Sicht: Die Belege der Mandanten gehören heute schon flächendeckend in die Cloud, das ist ein ausgereiftes, rundes System für mindestens 80% der Mandanten. Was die Anwendungen in der Kanzlei angeht, um die es hier geht, so wandern die Programme bereits Stück für Stück in die Cloud, benötigen also keine lokale Installation mehr. Darauf kann man auf zwei Arten reagieren: 1. Early Adopter: Sobald eine neue Anwendung pilotiert wird, teilnehmen und die neuen Wege möglichst früh kennenlernen 2. slow Mover: Warten, bis die lokale Anwendung nicht mehr läuft. Wo genau zwischen 1 und 2 man sich befindet, muss jeder mit sich selbst ausmachen. Konkretes Beispiel: Ob man heute schon z.B. die EÜR online nutzt oder die in ESt/GuE, macht keinen großen Unterschied. Spätestens 2026 aber gibt es in ESt und GuE keine EÜR mehr, dann ist zwingend die EÜR online zu nutzen.
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