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PFB Konfiguration: Absender

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letzte Antwort am 30.09.2025 16:29:04 von RAHagena
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tobias_maass
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Wenn ich beim Posteingang die Dokumentart 1991 Anhörung wähle, soll das Finanzamt als Absender vorbelegt werden.

 

Unter Vorbelegungen / Absendergruppe habe ich daher folgendes (s. Screenshot) hinterlegt; trotzdem wird der Mandant als Absender vorbelegt. Gibt es eine weitere Regel, die mir hier in die Parade fährt?

 

https://imgur.com/a/Dl2oeWj 

 

Screenshot einfügen funktioniert heute leider nicht, daher die Verlinkung.

RAHagena
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@tobias_maass  schrieb:

Gibt es eine weitere Regel, die mir hier in die Parade fährt?

 


Die auf dem Screenshot angezeigten Regeln werden der Reihe nach ausgeführt werden. Wenn also die erste Regel schon zuschlägt, wird "Mandant" vorbelegt und es werden keine weiteren Regeln mehr ausgeführt. 

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RAHagena
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Das Feld "Absender" ist ohnehin ein Relikt aus analogen Zeiten und inzwischen überflüssig geworden:

Die Information findet man ohne weiteres auch durch einen Klick auf das Dokument heraus - sofern sich die Information nicht schon aus der Dokumentenart ergibt. 

Damit ist die Erfassung des korrekten Absenders im Posteingang eine mindestens doppelt-, wenn nicht dreifach-Erfassung einer Information.

Dazu kann diese Information im weiteren Verlauf des Dokumentenlebens keine Rolle spielen, da es aus diesem Posteingang keine Raus-Anbindung gibt. Man müsste also manuell diese Information dort suchen... Wenn ich mir einfach das Dokument anschauen kann, dann habe ich zuverlässig die gesuchte Information ganz ohne den PE-Satz. 

 

 

Insofern würde ich vorschlagen, das Feld auszublenden und nicht weiter zu beachten 🙃

 

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tobias_maass
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@RAHagena 

Ganz so einfach ist es nicht.

 

Wenn als Absender der Mandant vorbelegt ist, wird als Bekanntgabeort ebenfalls der Mandant vorbelegt und nicht die Kanzlei. Ich werde dann aufgefordert, das Bekanntgabedatum beim Mandanten manuell einzugeben.

 

Würde das FA als Absender vorbelegt, wäre automatisch der Bekanntgabeort und -datum festgelegt und müssten nicht händisch erfasst werden.

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RAHagena
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Die Anhörung ist kein Verwaltungsakt, es gibt daher keine "Bekanntgabe" im Sinne von § 122 AO - damit bleibt nur das Tagesdatum als automatische Ausfüll-Möglichkeit, das lässt sich bestimmt auch im Mandanten-Kontext vorbelegen. 

Der Bekanntgabeort in PFB ist noch viel weniger zielführend als der Absender. Beim digitalen Bescheid ohne in DATEV hinterlegte Empfangsvollmacht muss man an der Stelle tatsächlich Einstellungen vornehmen, damit die Maske "digitaler Bescheid" erscheint, im übrigen braucht es diese Information hier auch nicht... 

 

Wenn ich wissen will, wo dieses Dokument bekanntgegeben wurde, schaue ich mir das Dokument an. 

 

 

Im Zweifel alle Regeln raus und hart als Absender FA vorbelegen. 

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letzte Antwort am 30.09.2025 16:29:04 von RAHagena
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