noch eine Ergänzung: Der Vorabrechner ErbSt ist aus meiner Sicht und Erfahrung ein Produkt, mit dem ich - u.U. auch im Beisein des Mandanten - eine grobe Hochrechnung vornehmen kann. Da muss es allerdings flott gehen ... Ein Grundstück mehrfach einzugeben, weil Erbquoten nicht erfasst werden können, ist gegenüber dem Mandanten, der vor mir sitzt, nicht akzeptabel. Und wenn der dann ergänzt, dass der Wert doch nicht 1 Mio, sondern eher 1,15 Mio. beträgt, wundert er sich sehr, wenn ich bei nun bei drei Erben mit unterschiedlichen Anteilen zum Taschenrechner greife und Bruchteile ausreche und eingeben. Und wenn er dann durch eine kurze Internetstörung noch mitbekommt, dass alle diese persönlichen Daten nicht bei mir in der Kanzlei sicher verwahrt sind, sondern in der Cloud gespeichert werden, wundert er sich nicht mehr, sondern ist sauer.
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