Hallo in die Runde,
wir werden für 3 Monate einen französischen Mitarbeiter auf Mini-Job-Basis einstellen.
Im Personalbogen ist die Angabe einer Krankenkasse zwingend erforderlich.
Eigentlich werden die Mini-Jobber ja über die Knappschaft abgerechnet. Trotzdem sind die ja gesetzlich krankenversichert.
Nun ist der junge Mann aber über eine französische Krankenversicherung privatversichert. DATEV erkennt die Krankenkasse nicht, was auch ein wenig verständlich ist.
Dr. Google ist wenig hilfreich, so dass ich mein Problem hier mal in die Runde schmeiße.
Was müssen wir eingeben? Was ist, wenn er krank wird und ich den eAU abrufen möchte? Gut, wir reden hier von 3 Monaten, aber man weiß ja nie und abgerechnet werden muss er ja auch.
Über hilfreiche Tipps wäre ich sehr dankbar.
Liebe Grüße
ManjaT
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Im Personalbogen ist die Angabe einer Krankenkasse zwingend erforderlich.
Eigentlich werden die Mini-Jobber ja über die Knappschaft abgerechnet. Trotzdem sind die ja gesetzlich krankenversichert.
Im Minijob besteht keine KV-Pflicht, da nur pauschale Abgaben gezahlt werden. Also kein Eingabezwang, da Ihr Minijobber in einer PKV ist.
Letzten Satz bei Funktion beachten: Gesetzliche Krankenkasse (Feldhilfe) - DATEV Hilfe-Center
vielen herzlichen Dank, ich wusste, auf euch ist Verlass 😉
das war zwar nicht direkt deine Frage, aber den Artikel aus der aktuellen AOK Info fand ich in diesem Zusammenhang ganz interessant: